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Ja. Nach dem Ablauf eines Kalenderjahres musst Du eine Einkommensteuererklärung bei Deinem zuständigen Finanzamt abgeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Du Deinen Wohnsitz hast. Das Angeben der Einkünfte bedeutet übrigens nicht zwangsläufig, dass Du davon Steuern zahlen musst. Aber Du darfst die Einkünfte keinesfalls verschweigen.